Das Internetrecht ist kein eigenes Rechtsgebiet, sondern ein Oberbegriff für die rechtlichen Probleme, die im Zusammenhang mit dem Internet auftauchen können. Eine Vielzahl von Gesetzen spielt hier eine Rolle, teilweise auch Regelungen, die schon lange Zeit vor dem Aufkommen des World Wide Web Geltung hatten und deshalb neu ausgelegt werden müssen. Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht sind gleichermaßen davon betroffen und stellen Gesetzgeber, Justiz und Verwaltung vor immer neue Herausforderungen, die nur partiell durch die Verabschiedung neuer, speziell auf das Internet abzielende Gesetze gelöst werden konnten. Zwei Beispiele sollen dies veranschaulichen:
Vertragsabschlüsse im Internet
Das Zivilrecht kommt bei der Frage ins Spiel, ob überhaupt ein Vertrag abgeschlossen wurde. Die dafür notwendigen übereinstimmenden Willenserklärungen können über das Internet in Sekundenschnelle abgegeben werden. Problematisch kann der Nachweis der Abgabe einer Willenserklärung werden: Ähnlich wie bei mündlichen Vertragsabschlüssen liegt hier kein unterschriebenes Dokument vor, mit dem Ansprüche bewiesen werden können. Das Signaturgesetz von 2001 hat zum Ziel, dem E-Commerce in dieser Hinsicht mehr Rechtssicherheit zu geben. Die Großzahl der Verträge wird aber immer noch ohne eine elektronische Signatur abgeschlossen.
Namensrecht und Domainrecht
Ein Domainname mit derselben Top-Level-Domain kann naturgemäß nur einmal vergeben werden. Rechtliche Konflikte sind deshalb vorprogrammiert, wenn verschiedene Inhaber desselben Namens um das Recht auf die Nutzung einer Domain mit ihrem Namen und der Endung “.de” streiten. Neben dem Grundsatz “first come, first served” für die Registrierung bei der zuständigen Registrierungsstelle DENIC gelten hier auch die Vorschriften des Namensrechts aus dem BGB, das allerdings aus dem Jahr 1900 stammt.