Als Kulturdenkmäler bezeichnet man ein menschliches Erzeugnis aus Industrie, Technik, Kunst oder Architektur, das einen besonderen Wert für die Menschheit hat. Diesen Wert hat ein Kulturdenkmal deswegen, weil es von besonderer Schönheit ist, von großer Schaffenskraft seiner Schöpfer zeugt oder den Menschen einst sehr große Dienste geleistet hat. Das Kulturdenkmal ist also meist ein Werk aus der Vergangenheit und sein Erhalt ist von großem Interesse für die Menschheit.
Man unterscheidet zwischen verschiedenen Denkmalen. Das Baudenkmal ist ein von Menschenhand geschaffenes Erzeugnis aus Industrie, Architektur oder Technik. Ein Bodendenkmal ist ein historisches menschliches Erzeugnis, dass nach langer Zeit archäologisch entdeckt wurde, wie etwa bei Ausgrabungen.
Es gibt jedoch auch Gartendenkmale, wo Menschen prächtige Gärten angelegt haben, wie Schlossgärten, Friedhöfe oder Parkanlagen, oder eine Kulturlandschaft, eine von Menschen stark beeinflusste Natur-Landschaft.
Im Jahre 2008 waren laut Nationalkomitee für Denkmalschutz knapp 800.000 Denkmale in Deutschland angemeldet.
In Deutschland ist das Denkmalrecht Teil der öffentlichen Verwaltung. Wird einem Kulturschatz der Status des Denkmals zugesprochen, so bedeutet das für das entsprechende Gebäude, die Skulptur, die Anlage oder auch ein bewegliches Teil, dass dem Denkmal eine besondere Pflege und Fürsorge zukommen soll. Nach der Haager Konvention sollen Kulturdenkmale auch bei bewaffneten Auseinandersetzungen keine Schäden zukommen.
Auch dürfen rund um die in den Denkmalschutz erhobenen Objekte nicht ohne weiteres Veränderungen vorgenommen werden, wie das Beispiel Köln zeigt, wo ein Hochhausneubau den Blick auf den Kölner Dom zu zerstören drohte und dessen Status als Weltkulturerbe gefährdete.
Kulturdenkmale werden in ihren Status erhoben, wenn ein besonderes Interesse der Allgemeinheit an ihnen besteht. Dieser definiert sich durch besonderen historischen Wert, wissenschaftliche Bedeutung, künstlerischen Wert oder auch technisch-historischen Wert.
Kulturdenkmale mit „universellem“ Wert erhalten mit der Ernennung zum UNESCO Weltkulturerbe eine noch größere Ehre. Der genannte Kölner Dom ist eines von Deutschlands 33 Welterbestätten. Dem Dresdner Elbtal wurde der Titel 2009 wegen dem Bau einer Brücke wieder aberkannt.