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Immobilien kaufen in Dänemark

Wenn Sie sich für den Kauf von Immobilien in Dänemark interessieren, sollten Sie folgende Dinge beachten: Um Wohneigentum zu erwerben, brauchen Sie dazu zunächst die Genehmigung des dänischen Justizministeriums. Dies setzt jedoch bestimmte Bedingungen voraus, die Sie beim dänischen Konsulat erfragen können. Um Immobilien in Dänemark zu erwerben, suchen Sie zunächst einen Makler oder ein genossenschaftlich organisiertes Wohnungsunternehmen auf. Bei letzterem erwerben Sie allerdings Anteile am Gesamteigentum des Unternehmens und erhalten dadurch lediglich das Nutzungsrecht an einer Immobilie. Nachdem Sie sich für ein Objekt entschieden haben, wird von einem Anwalt ein Grundstückskaufvertrag erstellt. Wer die Maklerkosten und die Kosten für den Rechtsanwalt trägt, ist je nach dänischem Bezirk unterschiedlich. Als Faustregel können Sie Folgendes annehmen: Östlich des Großen Belt zahlen Sie die Kosten, westlich des Großen Belt teilen Sie sich die Kosten mit dem Verkäufer der Immobilie. Ist der Kauf perfekt, müssen Sie umgehend eine Feuerversicherung für das Grundeigentum abschließen. Für Besitzer von Immobilien in Dänemark besteht unter Umständen auch die Pflicht, Mitglied bei einer Grundeigentümer-Vereinigung zu werden. Für die Finanzierung sollten Sie etwa 40 - 50% Eigenkapital einsetzen. Für den Kreditantrag über die Restsumme sind folgende Unterlagen dem Kreditunternehmen zur Verfügung zu stellen: Kaufvertrag, Grundbuchauszug, Bauzeichnungen, Kostenaufstellung, Angaben über Wohnfläche, Lageplan, Fotos, Zustellungsvollmacht der Kreditnehmer / Eigentümer des Objektes für eine Person mit Wohnsitz in Deutschland, Feuerversicherungsnachweis. Für den Erwerb von Immobilien in Dänemark ist außerdem mit diesen Zusatzkosten zu rechnen: Maklerkosten, Rechstanwaltskosten, Grundbuchamt (0,6 % des Kaufpreises). Benötigen Sie einen Pfandbrief, bezahlen Sie zusätzlich einen Beitrag für die Objektbewertung. In Dänemark wird keine Grunderwerbsteuer erhoben. Sollten Sie zum Kauf von Wohneigentum Bausparmittel innerhalb der Bindungsfrist einsetzen wollen, wird dies von den Finanzbehörden als steuerschädlich angesehen. Ansonsten richten sich die Steuern nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Dänemark. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt. Weitere Infos für den Kauf von Immobilien in Dänemark erhalten Sie bei der Deutsch/Dänischen Handelskammer in Kopenhagen, Tel.: 0045-33913335, Fax: 0045-33913116.

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